Hausordnung

Gültig ab: Januar 2009

 

HAUSORDNUNG

 

  1. Unter der fachlichen Leitung von staatlich anerkannten ErzieherInnen bietet der Jugendtreff Plattling Leistungen an, die Mädchen und Jungen gleichberechtigt zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen.

  1. Hausrecht hat die Leitung des Jugendtreffs. Die Jugendtreffleitung trifft die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen. Diese können sein: Aussprechen von zeitweiligen oder dauerhaften Hausverboten, Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei mutwilligen Sachbeschädigungen. Im Einzelfall kann die Maßnahme in der Verständigung von Eltern, Jugendbehörden und Polizei bestehen.

  1. Die Öffnungszeiten des Jugendtreffs sind:
    Dienstag                                                                 15.00 Uhr – 19.00 Uhr
    Mittwoch – Freitag                                                 15.00 Uhr – 20.30 Uhr
    zwei variable Samstage im Monat                        17.00 Uhr – 21.00 Uhr

  1. Ab der 4. Jahrgangsstufe jeder Schulart sind Kinder und Jugendliche im Jugendtreff willkommen.
    Jüngere Jugendliche bis 13 Jahre können in den Sommermonaten den Jugendtreff in der Zeitspanne von 15.00 Uhr 19.00 Uhr besuchen, in den Wintermonaten von 15.00 Uhr – 18.00 Uhr.
    Ab dem 13. Lebensjahr gelten die üblichen Öffnungszeiten.

  1. Damit wir uns besser verstehen, sprechen wir im Jugendtreff Deutsch.

  1. Der Jugendtreff ist alkohol- und rauchfrei. Im Jugendtreff werden deshalb keine alkoholischen Getränke angeboten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, alkoholfreie Getränke zu einem jugendgerechten, sehr günstigen, Preis zu kaufen. Es dürfen keine Getränke mitgebracht werden.

  1. Die Interessen der Nachbarn sind dahingehend zu berücksichtigen, dass beim Betreten und Verlassen des Jugendtreffs jede Lärmbelästigung zu vermeiden ist.