Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG:

Stadt Plattling / Jugendtreff Plattling
Molkereistraße 2
94447 Plattling

Vertreten durch:

Der Jugendtreff Plattling ist eine Einrichtung der Stadt Plattling.

Dieser ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.

Er wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Hans Schmalhofer.

Inhaltlich verantwortlich:

Brigitte Wölfl

Leitung des Jugendtreff Plattling

 

Kontakt

Tel.: 09931 / 90 62 90
Fax: 09931 / 708-99
Email: jugendtreff@plattling.de

 

 

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Urheberrecht

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Gültig ab: Januar 2009

G R U N D L A G E N

  1. Der Jugendtreff Plattling wird in Trägerschaft der Stadt Plattling geführt.

Der Jugendtreff Plattling ist eine Einrichtung der OFFENEN Kinder- und Jugendarbeit.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Wesentlich sind:

  • 1 Abs. 1 S. 1 SGB VIII: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
  • 9 SGB VIII: Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind .
  • die von den Personensorgeberechtigten bestimmte Grundrichtung der Erziehung sowie die Rechte der Personensorgeberechtigten und des Kindes oder des Jugendlichen bei der Bestimmung der religiösen Erziehung zu beachten,
  • die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes oder des Jugendlichen zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln sowie die jeweiligen besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten junger Menschen und ihrer Familien zu berücksichtigen,
  • die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern.“
  • 11 Abs. SGB VIII: „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“
  1. Wesentliche Merkmale der pädagogischen Arbeit im Jugendtreff Plattling sind die Freiwilligkeit des Besuches und die Unbestimmtheit der Besuchergruppen.

Die Tätigkeit im Jugendtreff Plattling gliedert sich einerseits in gezielte und strukturierte Angebote (Monatsplanung bzw. Jahreszeitlich bedingte Angebote z. B. Fasching etc.) die von Fachkräften  zum Teil gelenkt und angeleitet werden. Anderseits besteht die Möglichkeit der Kommunikation  im offenen Betrieb.

Konzeptionell ist die Arbeit im Jugendtreff Plattling geprägt durch geschlechtsspezifische, interkulturelle, erlebnispädagogische, tanz- und spielpädagogische Arbeitsansätze, sowie durch Bildungsangebote.

  1. Entsprechend den genannten Grundlagen und Grundsätzen gilt für den Jugendtreff Plattling die als nächstes genannte Hausordnung